Vorfahrtsrecht

allemansrecht

Das Recht auf öffentlichen Zugang in Norwegen, Schweden und Finnland ist ein Recht, das Sie während Ihres Urlaubs genießen können. Es ist ein einzigartiges Recht in diesen Ländern. Das Recht auf öffentlichen Zugang (finnisch: jokamiehenoikeus; norwegisch: allemannsretten; schwedisch: allemansrätten) gibt Ihnen das Recht, die überwältigende Natur überall zu genießen. Das hört sich gut an, aber natürlich gibt es dafür ein paar Regeln.

Kurz gesagt: Stören oder zerstören Sie nichts.

Die Tradition des Landrechts bietet den Menschen unvergleichliche Möglichkeiten, die Natur zu erkunden und die Fülle des Waldes zu genießen. Fast 90 Prozent des finnischen Bodens stehen unter öffentlichem Wegerecht und können für die Freizeitgestaltung in der Natur genutzt werden. Das Recht auf öffentlichen Zugang gilt auch für Besucher aus dem Ausland. Für die Nutzung von Naturgebieten ist keine Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich, und für die im öffentlichen Wegerecht festgelegten Privilegien ist keine Gebühr zu entrichten. Das Sammeln von wilden Beeren, Pilzen und Pflanzen steht jedem frei, mit Ausnahme einiger gesetzlich geschützter Arten.

Viele Kräuter fallen nicht in den Geltungsbereich des traditionellen Rechts auf öffentlichen Zugang. Dazu gehören Blätter, Triebe, Flechten, Moose, Rinde, Weiden, Zapfen und spezielle Naturprodukte wie Saft und die inneren Schichten der Kiefernrinde. Für diese Naturprodukte muss vor der Verwendung immer die Erlaubnis des Grundeigentümers eingeholt werden. Diese Einschränkung gilt auch für das Sammeln von Naturprodukten auf staatlichem Grund und Boden.

Mit dem Privileg des Rechts auf Zugang der Öffentlichkeit geht auch eine Verantwortung für die Umwelt einher. Es ist verboten, die Natur durch Abfälle oder Vandalismus zu beschädigen; dies ist strafbar. Die Natur ist empfindlich und erneuert sich langsam, und wer sie durchquert, muss darauf achten, dass das empfindliche Gleichgewicht nicht gestört wird.

Erlaubte Aktivitäten:

  • Sammeln von wilden Beeren, Pilzen, Blumen und den meisten krautigen Pflanzen; auch Vogelbeeren und Wacholderbeeren können gesammelt werden;
  • Sammeln von Tannenzapfen, trockenen Zweigen oder anderen Naturprodukten vom Boden;
  • Spazierengehen, Skifahren oder Radfahren überall, außer auf bebautem Land oder in Gärten und Höfen;
  • Vorübergehende Durchreise und Zelten auf fremdem Land;
  • Angeln mit Würmern und Eisfischen;
  • Segeln, Schwimmen und Waschen in Binnengewässern oder auf dem Meer.

Verbotene Handlungen:

  • Entfernen von Rinde, Ästen, Blättern, Harz, Saft oder Zapfen von einem wachsenden oder gefallenen Baum;
  • Entfernen von Moos, Flechten, Holz, Sträuchern oder Torf von fremden Grundstücken;
  • Gras mähen;
  • Überqueren und Übernachten auf bebautem Land oder im Garten eines anderen;
  • Anzünden eines offenen Feuers auf dem Grundstück eines anderen ohne dessen Erlaubnis;
  • Abfälle hinterlassen;
  • Jagen ohne Erlaubnis;
  • Fahren eines Kraftfahrzeugs auf markierten Wegen oder Straßen ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers.

allemansrecht